AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CONVIDIUS BUSINESS SOLUTIONS GMBH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“), sofern unsere Kunden Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, wenn die von uns als Zusatz zu unseren Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt werden.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von uns in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird.
Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung, Dienstleistungen, die Softwareentwicklung, Suchmaschinen- Optimierung, Web- und Mediendesign, die Erstellung technischer Dokumentationen und Projektmanagement.
(2) Der einzelne Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, die sich aus unserem Angebot und der Auftragsbestätigung ergeben.

§ 3 Vertragsschluss
(1) An unsere Angebote halten wir uns längstens 30 Tage gebunden.
(2) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sind wir nicht mehr an die im Angebot abgegebenen Preise und Ausführungsfristen gebunden.
(3) Die Annahme unseres Angebots erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform, per Fax oder per E-Mail. Fehlt es an derartigen Dokumenten und beginnen wir mit der Ausführung unserer Leistung, so kommt der Vertrag mit dem Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

§ 4 Werbezwecke
(1) Die CONVIDIUS business solutions GmbH ist berechtigt mit Auftragsabschluss auf Ihrer Werbepräsenz www.convidius.de mit dem Kundenlogo und Kundennamen zu werben, der auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinweißt.
(2) Alleine diesem Zweck ist die CONVIDIUS business solutions GmbH berechtigt, den (Marken-) Namen/ die Firmierung des Kunden samt dessen Unternehmensanschrift zu nutzen.
Die Unternehmenskennzeichnung und/oder das Firmenlogo/Marke des Kunden zu nutzen.
Eine Verlinkung zur Internetpräsenz des Kunden zu erstellen und kurz erkennbar zu machen, in welcher Form die wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht.
(3) Der Kunde erklärt gleichzeitig, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/oder des Logos ergeben, können der CONVIDIUS business solutions GmbH nicht zu Last gelegt werden. Der Kunde stellt insoweit die CONVIDIUS business solutions GmbH von jeglicher Haftung frei.
Die CONVIDIUS business solutions GmbH versichert, den Firmennamen und das Logo/die Marke des Kunden ausschließlich auf Ihrer Internetpräsenz www.convidius.de unter der Rubrik „Referenzen“ zu verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.
Diese Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in Ihrer Gesamtheit widerrufen werden.

§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Die Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Diese bedarf der Textform.
(2) Erfordert die Änderung des Leistungsumfangs des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so ist diese gesondert zu vereinbaren und wird von uns gesondert berechnet.
(3) Die für eine Überprüfung und/oder Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen werden in Textform festgelegt. Sie bilden, auch wenn sie mit dem ursprünglichen Vertrag nicht fest verbunden sind, einen einheitlichen Vertrag.

§ 6 Rechteübertragung
(1) Wir behalten uns alle Urheberrechte an den von uns erstellten Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor.
(2) Soweit wir mit der Erstellung und/ oder Anpassung von Software beauftragt sind, wird den Kunden das Programm auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern oder zum Download überlassen.
(3) Sollte die Software als Objektcode geliefert werden, sind die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellerstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
(4) Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und unwiderrufliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Arbeitsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus dem Sinn und Zweck des Vertrages ergibt. Dieses Recht schließt vereinbarte Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel mit ein.
(5) Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die ihm gemäß den vorstehenden Absätzen zustehenden Rechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte hieran einzuräumen.

§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen geboten sind.
(2) Alle nötige Software, Softwaretools und Hardware, die für die Installation, Entwicklung und Anpassung von Software nötig sind, werden vom Kunden ohne weitere Kosten zu Verfügung gestellt.
(3) Haben wir Programmierleistungen zu erbringen, so hat uns der Kunde alle Informationen, die von uns für erforderlich gehalten werden, mitzuteilen, die für die Durchführung der Programmierung notwendig sind.
(4) Der Kunde stellt uns den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgten Zwecke eignet, sind wir nicht verpflichtet.
(5) Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken.
(6) Im Rahmen der beauftragen Suchmaschinenoptimierung wird der Kunde uns bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von uns vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde unseren vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben.
(7) Soweit der Kunde uns mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onpage-Optimierung beauftragt, hat der Kunde vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.

§ 8 Preise
(1) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.
(2) Es gelten unsere Listenpreise, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
(3) Programmierung von Anpassungen, Individualsoftware, Inbetriebnahme sowie Schulungen werden, soweit nicht abweichend vereinbart, nach Stunden abgerechnet. Maßgeblich sind die Stundensätze unserer Preisliste, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser vertraglichen Leistung gültig war.

§ 9 Zahlung und Verzug
(1) Unsere Rechnungen sind 14 Tage netto ohne Abzug zahlbar.
(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als das sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von uns noch zu erbringende aus diesem oder anderweitigem Auftrag bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Im Rahmen von bestehenden Dauerschuldverhältnissen sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden insbesondere auch berechtigt, den Kunden den Zugang zu den Leistungen zu sperren. Eine etwaige Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

§ 10 Leistungszeit, Verzug und Nichtleistung
(1) Dem Kunden übermittelte oder mit ihm vereinbarte Lieferdaten und Termine zur Erbringung von Leistungen gelten als Richtwerte und setzen die Abklärung aller technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung voraus. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind und der Kunde etwaigen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten fristgerecht nachkommt.
(2) Wir sind auch zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungs- probleme sind von uns – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten.

§ 11 Abnahme
Die Abnahme eines Projekts hat nach Bereitstellung der Leistung und Aufforderung schriftlich zu erfolgen. Ein Projekt gilt auch als abgenommen, wenn innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach erbrachter Leistung keine Einwände bezogen auf die angeforderten Projektinhalte gemeldet werden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung ein, so gilt das Projekt als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.

§ 12 Verletzung gewerblicher Schutzrechte
(1) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte uns gegenüber, unseren leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegen oder von uns die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte garantiert wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). Können wir oder unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(2) Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt einer Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde uns von jeglicher Haftung freizustellen und uns die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen, einschließlich aller Kosten der Forderungsabwehr und anwaltlichen Beratung.

§ 13 Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung
(1) Wir haften nicht für Datenverlust, bzw. Schäden, die aus einer unvollständigen oder fehlenden Datensicherung entstehen. Im Falle eines von uns verschuldeten Datenverlustes ist der Schadensersatz auf den Wiederherstellungsaufwand der verlorenen Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt.
(2) Wir haften nicht für Schäden, die durch EDV-Viren, unberechtigten Zugang über das Internet bzw. Datenleitungen
(Hacker), Betriebssystemfehler und so genannter Standard- Software (z.B. Microsoft Office), verursacht werden.
(3) Im Übrigen haften wir unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden wegen der Verletzung einer Person (Leben, Körper oder Gesundheit) unabhängig von der Art des Verschuldens, sowie bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 Datenschutz/ Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen auf Grund der Zusammenarbeit der Vertragsparteien zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Durch geeignete vertragliche Abreden haben die Parteien sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass uns alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Erkenntnis für uns aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und der IT-Sicherheit.
(3) Sollte die Erbringung einer Leistung durch uns ohne Zugriff auf personenbezogene Daten nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, die betroffenen Personen gemäß den gesetzlichen Vorgaben darauf hinzuweisen, dass der Kunde uns den Zugang zu diesen Daten ermöglicht. Der Kunde hat gegebenenfalls die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor Durchführung der Leistungen durch uns einzuholen.

§ 15 Verjährung

 Alle Ansprüche des Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme des Liefergegenstandes, soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

 

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Sitz von CONVIDIUS.
(3) Erfüllungsort ist Düsseldorf

§17 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformbedürfnisses.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Stand: Juli 2021